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MARKT Sendung vom 28.07.2025 ABZOCKE BEIM GEBRAUCHTWAGENKAUF (13/16) Ein vertrauenswürdiger Verkäufer ant- wortet nachvollziehbar auf alle Fragen, spricht offen über Mängel und Schäden am Auto. Kunden dürfen den Gebrauchten in Ruhe besichtigen und ausführlich Probe fahren. Ist das Angebot im Ver- gleich zu ähnlichen Autos sehr günstig, ist besondere Vorsicht geboten. Gewährleistung: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung besagt, dass ein gewerblicher Verkäufer zwei Jahre für Produktmängel haftet. Bei Ge- brauchtwagen darf die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt, jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. 580< WEITER >>