508 -2/4+   NDR Text  
   
   
    RUNDFUNKBEITRAG             
                                
                                        
 Das gilt für Unternehmen/Institutionen 
                                        
 Der Beitrag von Unternehmen und Insti- 
 tutionen richtet sich nach der Zahl der
 Betriebsstätten, Beschäftigten und     
 Kraftfahrzeuge. Rundfunkgeräte müssen  
 künftig nicht mehr erfasst werden.     
                                        
 Das gilt für Einrichtungen des         
 Gemeinwohls                            
                                        
 Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie  
 Hochschulen, Polizei oder gemeinnützige
 Stiftungen und Vereine gelten gesonder-
 te Regelungen: Sie zahlen monatlich ma-
 ximal 17,98 Euro pro Betriebsstätte.   
                                        
   500<                        WEITER >>