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    RUNDFUNKBEITRAG             
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 Befreiung vom Rundfunkbeitrag          
                                        
 Wer wenig Geld hat und bestimmte staat-
 liche Sozialleistungen wie zum Beispiel
 Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder  
 Grundsicherung erhält, kann sich auf   
 Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien    
 lassen.                                
                                        
 Menschen mit Behinderung, denen das    
 Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten- 
 ausweis zuerkannt wurde, leisten einen 
 ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein  
 Drittel. Taubblinde Menschen sind      
 selbstverständlich wie bisher auch be- 
 freit.                                 
                                        
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