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RUNDFUNKBEITRAG Befreiung vom Rundfunkbeitrag Wer wenig Geld hat und bestimmte staat- liche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten- ausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch be- freit. 500< WEITER >>