582 -03/16+ NDR Text  
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    Sendung vom 28.07.2025      
 ABZOCKE BEIM GEBRAUCHTWAGENKAUF (3/16) 
                                        
 Verkäufer nach Mängeln am Fahrzeug fra-
 gen: Als Mängel gelten Schäden, die an-
 gesichts des laufleistungsmäßigen Zu-  
 standes nicht üblich sind. Bei jungen  
 Gebrauchtwagen mit niedriger Kilometer-
 leistung etwa Roststellen oder feuchte 
 Scheinwerfer, Brandlöcher in Sitzen    
 oder Lackschäden. Hierüber muss der    
 Verkäufer den Interessenten vor Ab-    
 schluss eines Kaufvertrages informieren
 und die Schäden im Vertrag festhalten. 
                                        
 Ein Test der NDR Markt Redaktion ergab 
 jedoch, dass kein Händler nach einer   
 Probefahrt von sich aus auf die Mängel 
 an dem Fahrzeug aufmerksam gemacht hat.
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