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MARKT Sendung vom 28.07.2025 ABZOCKE BEIM GEBRAUCHTWAGENKAUF (3/16) Verkäufer nach Mängeln am Fahrzeug fra- gen: Als Mängel gelten Schäden, die an- gesichts des laufleistungsmäßigen Zu- standes nicht üblich sind. Bei jungen Gebrauchtwagen mit niedriger Kilometer- leistung etwa Roststellen oder feuchte Scheinwerfer, Brandlöcher in Sitzen oder Lackschäden. Hierüber muss der Verkäufer den Interessenten vor Ab- schluss eines Kaufvertrages informieren und die Schäden im Vertrag festhalten. Ein Test der NDR Markt Redaktion ergab jedoch, dass kein Händler nach einer Probefahrt von sich aus auf die Mängel an dem Fahrzeug aufmerksam gemacht hat. 580< WEITER >>