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MARKT Sendung vom 28.07.2025 ABZOCKE BEIM GEBRAUCHTWAGENKAUF (4/16) Nicht aufklären muss der Verkäufer über übliche Gebrauchsspuren wie kleinere Lackschäden an der Front oder Stein- schlag in der Windschutzscheibe außer- halb des Sichtfelds. Auto von außen begutachten: Der Wagen sollte im Hellen bei trockenem Wetter besichtigt werden und rundum gut zu- gänglich sein. Steht der Wagen in einer Halle, muss sie gut ausgeleuchtet sein. Nasse Fahrzeuge erschweren den Blick auf reparierte Teile und Lackschäden. Rost lauert in verborgenen Ecken wie Radkästen, Kofferraum und unter Teppi- chen. 580< WEITER >>