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DIE TRICKS Sendung vom 28.07.2025 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE Wer sich mit Vertragsrecht nicht genau auskennt, sollte den Kaufvertrag besser nicht selbst aufsetzen. Einen juris- tisch einwandfreien Mustervertrag bie- tet beispielsweise der ADAC kostenfrei an. Er enthält alle notwendigen Angaben zum Pkw wie die Fahrzeugidentnummer so- wie die Personalien der Vertragspartei- en. So wird beim Aufsetzen des Kaufver- trages nichts Wichtiges vergessen. Grundsätzlich gilt auch bei Privatver- käufen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Treten innerhalb dieser Frist Sachmängel auf, haftet der Verkäufer für Schäden. 580< WEITER >>