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DIE TRICKS Sendung vom 28.07.2025 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE Deshalb sollten Privatverkäufer im Kaufvertrag unbedingt einen Haftungs- ausschluss vereinbaren. Auch bei Mus- terverträgen genau prüfen, ob das Doku- ment eine entsprechende Klausel ent- hält. Der Haftungsausschluss entbindet den Verkäufer jedoch nicht davon, wahr- heitsgemäße Angaben zum Zustand des Fahrzeugs zu machen. Werden beispiels- weise bekannte Unfallschäden verheim- licht oder der Kilometerstand manipu- liert, gilt das als arglistige Täu- schung. Der Verkäufer haftet in diesem Fall für den entstandenen Schaden. 580< WEITER >>