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    DIE TRICKS                  
    Sendung vom 28.07.2025      
 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE      
                                        
 Deshalb sollten Privatverkäufer im     
 Kaufvertrag unbedingt einen Haftungs-  
 ausschluss vereinbaren. Auch bei Mus-  
 terverträgen genau prüfen, ob das Doku-
 ment eine entsprechende Klausel ent-   
 hält.                                  
                                        
 Der Haftungsausschluss entbindet den   
 Verkäufer jedoch nicht davon, wahr-    
 heitsgemäße Angaben zum Zustand des    
 Fahrzeugs zu machen. Werden beispiels- 
 weise bekannte Unfallschäden verheim-  
 licht oder der Kilometerstand manipu-  
 liert, gilt das als arglistige Täu-    
 schung. Der Verkäufer haftet in diesem 
 Fall für den entstandenen Schaden.     
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