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DIE TRICKS Sendung vom 28.07.2025 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE Zudem kann es sein, dass sich Behörden bei der Verfolgung von Verkehrsverstö- ßen an den Alteigentümer wenden. Kommt per Post ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, die geforderte Summe nicht sofort begleichen, sondern schriftlich Einspruch einlegen. Grundsätzlich gilt: Bei Verkehrsvergehen kann nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden. Ähnlich verhält es sich mit der Haft- pflichtversicherung des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug beim Verkauf zugelassen, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. 580< WEITER >>