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    DIE TRICKS                  
    Sendung vom 28.07.2025      
 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE      
                                        
 Der Verkäufer ist verpflichtet, die zu-
 ständige Zulassungsstelle unverzüglich 
 mit einer sogenannten Veräußerungsan-  
 zeige über den Besitzerwechsel des     
 Fahrzeugs zu informieren. Das Schreiben
 sollte Namen und Anschrift des Käufers,
 die Personalausweisnummer sowie den    
 Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe enthal- 
 ten. Die meisten Musterverträge enthal-
 ten bereits einen abtrennbaren Vordruck
 für das Schriftstück, der ausgefüllt an
 die Zulassungsstelle versandt wird.    
                                        
 Kommt der Verkäufer dieser Pflicht     
 nicht nach, muss er weiterhin Kfz-Steu-
 er für das Fahrzeug entrichten.        
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