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DIE TRICKS Sendung vom 28.07.2025 PRIVATER AUTOVERKAUF: FALLSTRICKE Der Verkäufer ist verpflichtet, die zu- ständige Zulassungsstelle unverzüglich mit einer sogenannten Veräußerungsan- zeige über den Besitzerwechsel des Fahrzeugs zu informieren. Das Schreiben sollte Namen und Anschrift des Käufers, die Personalausweisnummer sowie den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe enthal- ten. Die meisten Musterverträge enthal- ten bereits einen abtrennbaren Vordruck für das Schriftstück, der ausgefüllt an die Zulassungsstelle versandt wird. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, muss er weiterhin Kfz-Steu- er für das Fahrzeug entrichten. 580< WEITER >>