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 Keine Höhenbegrenzung für Hecken       
                                        
 Für Hecken zwischen zwei benachbarten  
 Grundstücken in Hessen gibt es einem   
 Urteil des Landgerichts Hanau zufolge  
 keine Höhenbegrenzung. Aus den Vor-    
 schriften des hessischen Nachbarrechts 
 ergeben sich keine Vorgaben, wie hoch  
 eine Hecke an einer Grundstücksgrenze  
 wachsen darf, wie das Gericht mitteil- 
 te. Für die Feststellung der zulässigen
 Entfernung vom Nachbargrundstück kann  
 ein Mittelwert der Stämme gebildet     
 werden (Az.: 2 S 205/19).              
                                        
 Zwei Nachbarn hatten sich um die Höhe  
 einer Thujahecke gestritten. Ein Nach- 
 bar forderte ihren Rückschnitt.        
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