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SERVICE Ratgeber-Nachrichten Keine Höhenbegrenzung für Hecken Für Hecken zwischen zwei benachbarten Grundstücken in Hessen gibt es einem Urteil des Landgerichts Hanau zufolge keine Höhenbegrenzung. Aus den Vor- schriften des hessischen Nachbarrechts ergeben sich keine Vorgaben, wie hoch eine Hecke an einer Grundstücksgrenze wachsen darf, wie das Gericht mitteil- te. Für die Feststellung der zulässigen Entfernung vom Nachbargrundstück kann ein Mittelwert der Stämme gebildet werden (Az.: 2 S 205/19). Zwei Nachbarn hatten sich um die Höhe einer Thujahecke gestritten. Ein Nach- bar forderte ihren Rückschnitt. 600< Quelle: ARD Text >648