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    Ratgeber-Nachrichten        
 Pfändungsfreigrenzen werden erhöht     
                                        
 Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen  
 werden zum 1. Juli angepasst. Sie ga-  
 rantieren verschuldeten Personen mit   
 Arbeitseinkommen ein Existenzminimum.  
 Liegt dieses Einkommen über dem Grund- 
 freibetrag, bleibt dem Schuldner ein   
 gewisser Teil vom Mehrverdienst erhal- 
 ten. Bei Alleinstehenden beträgt die   
 monatliche Pfändungsfreigrenze künftig 
 1.555 Euro netto.                      
                                        
 Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, 
 wenn der Schuldner gesetzlich zu Unter-
 haltsleistungen verpflichtet ist. Die  
 Pfändungsfreigrenzen werden seit 2021  
 jährlich angepasst.                    
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