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SERVICE Ratgeber-Nachrichten Pfändungsfreigrenzen werden erhöht Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli angepasst. Sie ga- rantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt dieses Einkommen über dem Grund- freibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhal- ten. Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze künftig 1.555 Euro netto. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unter- haltsleistungen verpflichtet ist. Die Pfändungsfreigrenzen werden seit 2021 jährlich angepasst. 600< Quelle: ARD Text >649