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    Ratgeber-Nachrichten        
 Gas-Schlussrechnung nach 6 Wochen      
                                        
 Gas- und Stromkunden müssen spätestens 
 sechs Wochen nach Beendigung des Ver-  
 trages eine Schlussrechnung von ihrem  
 Anbieter erhalten. Das schreibt das    
 Energiewirtschaftsgesetz vor, wie der  
 Verbraucherzentrale Bundesverband      
 (vzbv) betonte. Er hatte den Energie-  
 versorger Eon verklagt, weil der eine  
 Kundin knapp zehn Monate lang auf ihre 
 Schlussrechnung warten ließ.           
                                        
 Kunden müssten über ihr eventuelles    
 Guthaben rechtzeitig informiert werden,
 hieß es weiter. Das Urteil ist noch    
 nicht rechtskräftig. Eon hat Berufung  
 eingelegt. (Az. 37 O 2240/24)          
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