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 Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt     
                                        
 Beim Elterngeld sinkt die Einkommens-  
 grenze, bis zu der man die staatliche  
 Zuwendung bekommen kann. Paare und     
 Alleinerziehende, die ab dem 1. April  
 ein Kind bekommen, erhalten Elterngeld 
 nur noch, wenn sie maximal 175.000 Euro
 zu versteuerndes Jahreseinkommen er-   
 zielen. Bisher liegt die Grenze bei    
 200.000 Euro.                          
                                        
 Damit dürfte die Zahl der Empfänger    
 weiter sinken. Mit dem Elterngeld soll 
 Müttern und Vätern, die nach der Geburt
 eines Kindes zu Hause bleiben oder nur 
 geringfügig arbeiten, fehlendes Ein-   
 kommen ausgeglichen werden.            
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