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SERVICE Ratgeber-Nachrichten Höherer Pflegebeitragssatz bei Rente Seit dem 1. Januar gilt ein um 0,2 Pro- zent erhöhter Pflegebeitragssatz für gesetzlich Versicherte. Er stieg von 3,4 auf 3,6 Prozent. Bei den gesetzli- chen Renten wurde das bislang noch nicht berücksichtigt. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge wird der neue Pflegebeitrag rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres einmalig abgezogen, konkret 4,8 Prozent. Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro seien das zwölf Euro. Ab August werden dann die allgemein gültigen 3,6 Prozent für den Pflegebeitragssatz bei der Rente berechnet. 600< Quelle: ARD Text >650