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    Ratgeber-Nachrichten        
 Höherer Pflegebeitragssatz bei Rente   
                                        
 Seit dem 1. Januar gilt ein um 0,2 Pro-
 zent erhöhter Pflegebeitragssatz für   
 gesetzlich Versicherte. Er stieg von   
 3,4 auf 3,6 Prozent. Bei den gesetzli- 
 chen Renten wurde das bislang noch     
 nicht berücksichtigt. Der Deutschen    
 Rentenversicherung zufolge wird der    
 neue Pflegebeitrag rückwirkend für die 
 ersten sechs Monate des Jahres einmalig
 abgezogen, konkret 4,8 Prozent.        
                                        
 Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000   
 Euro seien das zwölf Euro. Ab August   
 werden dann die allgemein gültigen 3,6 
 Prozent für den Pflegebeitragssatz bei 
 der Rente berechnet.                   
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