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MARKT Sendung vom 30.06.2025 WAS BEI E-BIKES ZU BEACHTEN IST (10/11) Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich die Unterstützung durch den E-Motor ab. Räder mit einer derar- tigen Tretunterstützung werden juris- tisch wie herkömmliche Fahrräder behan- delt. Im Sprachgebrauch ist meist diese Art von Rad gemeint, wenn von einem "E-Bike" gesprochen wird. Davon zu unterscheiden sind sogenannte S-Pedelecs. Bei ihnen schaltet sich die Tretunterstützung erst bei einer Ge- schwindigkeit von 45 Stundenkilometern ab. Für sie gilt eine Helmpflicht. Zum Fahren ist ein Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich. 570< WEITER >>